Kosten
Das Honorar für eine 50-minütige Behandlungsstunde richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Anlehnung an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Abrechnung erfolgt unabhängig von einer möglichen Erstattung durch Ihre Versicherung direkt über mich.
In vielen Fällen übernehmen private Krankenversicherungen sowie die Beihilfe die Kosten für eine Psychotherapie ganz oder teilweise. Aktuell liegt das Honorar pro Sitzung zwischen 100,55 € und 168,00 € (entsprechend dem 2,3- bis 3,5-fachen Satz gemäß GOÄ/GOP).
Private Krankenversicherung
Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin bin ich im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein eingetragen.
In vielen Fällen übernehmen private Krankenversicherungen sowie die Beihilfe die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Der Preis für eine Sitzung liegt derzeit zwischen 100,55 € und 168,00 € (entsprechend dem 2,3- bis 3,5-fachen Satz gemäß GOÄ/GOP).
Wie viele Sitzungen erstattet werden und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden, hängt vom jeweiligen Versicherungsanbieter und Ihrem individuellen Tarif ab. Es ist möglich, dass ein Teil der Kosten von Ihnen selbst getragen werden muss.
Es empfiehlt sich daher, frühzeitig Kontakt mit Ihrer privaten Krankenversicherung beziehungsweise der Beihilfe aufzunehmen, um die Bedingungen für die Kostenübernahme einer Verhaltenstherapie zu klären. Die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie in der Regel auf Anfrage. Bei Bedarf unterstütze ich Sie gern im weiteren Ablauf.
Selbstzahler
Wenn Sie möchten, können Sie Ihre ambulante Psychotherapie auch selbst finanzieren. Als Selbstzahler profitieren Sie davon, dass kein Antragsverfahren erforderlich ist und keine Informationen an die Krankenkasse weitergegeben werden. Dadurch kann die Therapie in der Regel schneller beginnen, und sowohl die Anzahl der Sitzungen als auch die Dauer der Behandlung lassen sich flexibler gestalten. Diese Option kann zudem von Bedeutung sein, etwa bei einem geplanten Wechsel der Krankenversicherung oder vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. einer Verbeamtung.
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Ich berechne je 50min. Einzelsitzung eine Pauschale von 140 € (Ziffer 870 GOÄ/GOP zum 3,2-facher Satz). Bitte beachten Sie, dass auch bereits das Erstgespräch entsprechend kostenpflichtig ist.
Gesetzliche Krankenversicherung
Da ich als Privatpraxis nicht über einen Kassensitz verfüge, kann ich nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Weitere Kostenträger
Auch andere Träger (bestimmte Berufsgenossenschaften, die Beihilfe, die Heilfürsorge der Polizei, die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten, die Postbeamtenkrankenkasse, die Bundeswehr) übernehmen unter Umstände die (Teil-)Kosten Ihrer ambulanten Psychotherapie. Ihren individuellen Fall und das optimale Vorgehen prüfen wir gerne gemeinsam.